Eintritt in die Kirche

»Wie kann ich (wieder) in die Evangelischen Kirche eintreten?«

Fragen und Antworten zum Eintritt in die Evangelische Kirche
  
 
  Wie kann ich in die Kirche eintreten?
 Sie beantragen den Eintritt bei Ihrem örtlichen Pfarramt.
 
  Ich bin vor einiger Zeit ausgetreten. Kann ich wieder eintreten?
 Grundsätzlich ja. Dem Wiedereintritt geht in der Regel ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Pfarrerin voran. Im Gespräch werden Beweggründe und Vorraussetzungen des Wiedereintritts besprochen.
 
  Welche Bedingungen werden von mir bei einem Eintritt in die Kirche verlangt?
 Sie sollten die grundlegenden Inhalte des christlichen Glaubens kennen, oder bereit sein zu lernen. Sie sollten der Taufe zustimmen und ein Leben nach christlichen Maßstäben anstreben. Die Aufnahme geschieht in der Regel in oder vor einem Gottesdienst. Weitere Einzelheiten sprechen Sie bitte mit ihrem Pfarrer bzw. ihrer Pfarrerin ab.
 
  Was muss ich in der Gemeinde nach meinem Eintritt tun?
 Sie sollten bereit sein, am Gottesdienst und am Gemeindeleben teilzunehmen.
 
  Ab welchem Alter kann ein Jugendlicher in die Kirche eintreten?
 
Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr.
 
  Ich bin katholisch. Wie trete ich zur Evangelischen Kirche über?
 
Der erste Schritt ist der Austritt aus der katholischen Kirche. Hierfür ist keine Genehmigung des Katholischen Pfarramtes nötig. Für diesen ist das Standesamt zuständig. Im zweiten Schritt nehmen Sie Kontakt mit dem Evangelischen Pfarramt auf.
 Für den Übertritt von der Evangelischen zur Katholischen Kirche gelten die gleichen Regeln.
 
  Evangelisch und Katholisch
Ich halte die Trennung von evangelisch und katholisch für überholt. 
 Kann ich einer ökumenischen Kirche beitreten?
 
 
Nein. Es gibt keine ökumenische Kirche der man beitreten könnte.
 
  Kann ich mehreren Kirchen beitreten?
 
Nein. Jeder Eintritt bei einer Kirche ist vom Austritt oder Übertritt aus der vorhergehenden Kirchenmitgliedschaft abhängig.
 
  Warum gibt es die Trennung in katholische und evangelische Kirche?
 
Weil kirchliche Traditionen und die theologische Auslegung von wichtigen Glaubensinhalten nicht übereinstimmen.
 
  Welche Daten benötige ich für den Eintritt in die Evangelische Kirche?
 
Ein formloser Antrag sollte folgende Angaben beinhalten:

  
 Vorname:
 Familienname:
 Geburtsname:
 Straße und Hausnummer:
 Postleitzahl / Wohnort:
 Telefonnummer (für Rückfragen):
 geboren am:
 geboren in:
 
 Familienstand:
 ledig
 verheiratet
 geschieden
 getrennt lebend
 verwitwet
 
 bisherige Religionszugehörigkeit:
 konfessionslos
 ausgetreten
 katholisch
 orthodox
 islamisch
 jüdisch
 andere
 
 getauft am:
 getauft in:
 konfirmiert am:
 konfirmiert in:
 
 Ihre Unterschrift:
 
 Diese  formlose Erklärung senden Sie unterschrieben an das
  Evangelische Gemeindeamt
Nesselbergstr. 12,
42349 Wuppertal
 
 
 
 Wir setzen uns bald nach dem Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung!

Februar
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Termine Februar 2012
22.02.12 Malkurs 10:00
22.02.12 Pfefferkörner (6-8 Jahre) 16:30
22.02.12 Entspannungskurs 16:30
22.02.12 Musik auf d K 17:00
22.02.12 Chor "Kreuz & Quer" 20:00
23.02.12 Kleinkindgruppe (1.-3. Lebensjahr) 09:30
23.02.12 Young Stars (ab 13 J.) 18:00
23.02.12 Tanz-Treff 19:30
24.02.12 TNT-Teenager Treff (ab 14 J.) 18:30
26.02.12 Kindergottesdienst 10:00

Februar 2012

Alles ist erlaubt - aber nicht alles nützt. Alles ist erlaubt - aber nicht alles baut auf. Denkt dabei nicht an euch selbst, sondern an die anderen. 

1. Korinther 10, 23-24